Girokonten kostenlos
Sie suchen ein Girokonto, Onlinekonto oder ein Gehaltskonto mit geringen bzw. kostenloser Kontoführung? Dann sollten Sie sich für eins dieser Konten entscheiden. Unsere vier Empfehlungen bieten alle Vorteile, die ein modernes Konto mitbringen sollte z.B. keine Kontoführungsgebühren, EC-Karte inklusive, Online-Banking, Internetbanking uvm.
Früher wurden Löhne und Gehälter bar ausbezahlt in so genannten Lohntüten. Mieten und sonstige Kosten wurden mittels Bargeld beglichen. Ab 1906 bot die PTT der Schweiz Girokonten unter der Bezeichnung Postscheckdienst an. Noch in den 1950er Jahren gab es die Lohntüte. Heute erfolgt die Auszahlung der Gehälter sowie der überwiegenden Zahl von Zahlungen über Girokonten. Da Girokonten dadurch eine hohe Bedeutung erhalten haben, besteht seit 1995 eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), wonach alle Banken und Sparkassen jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen sollen (Jedermann-Konto). In Frankreich und Belgien gibt es entgegen der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen Kontrahierungszwang. Entgegen der weitläufigen Meinung besteht in Deutschland für Sparkassen kein Kontrahierungszwang, d. h. die Sparkasse kann unter Umständen die Eröffnung eines Kontos ablehnen.
Das Girokonto ist in Deutschland rechtlich in den Paragraphen 676f bis 676h des BGB geregelt. Eine Kündigung des Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf hierfür keine Bankgebühren erheben. Auch die Bank hat (unter der Maßgabe der ZKA-Empfehlung) die Möglichkeit, das Konto zu kündigen. Das Girokonto kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch für Minderjährige eingerichtet werden. Ein Girokonto ist immer auch ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird.
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