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Begriff Definition
Bundeswertpapierverwaltung, BWpV (GermanVerwaltungsbehörde für die Schulden des Bundes mit Sitz in Bad Homburg (Taunus). Der Behörde (sie hiess bis Ende 2001 "Bundesschuldenverwaltung") obliegt die Beurkundung der vom Bund und seinen Sondervermögen aufgenommenen Kredite zum Zwecke der Emission auf dem Kapitalmarkt und der geschlossenen Der/Va/geschäfte auf der Grundlage der jeweils bestehenden Ermächtigungen (Art. 115 GG) sowie die bankmässige Verwaltung und Bedienung der Kredite. Sie ist ausserdem für die Beurkundung der vom Bund und seinen Sondervermögen übernommenen Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien und der zugunsten internationaler Finanzinstitutionen eingegangenen Beteiligungsverpflichtungen verantwortlich. Die Behörde führt das Schuldenbuch des Bundes und betreut kostenlos die Depots der Anleger. - Über ihre Berechtigung wird gestritten: Mitte 2004 verwaltete die (mit etwa 30 Mio EUR den Bundesetat belastende) Behörde nur etwa ein Prozent der gesamten Bundesschuld in Einzelschuldbuch-Konten privater Gläubiger, und sie setzte auch nur etwa ein Prozent der Bruttokreditaufnahme in Form von Wertpapieren des Bundes ab. Am 1. August 2006 wurde die Behörde daher in die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur eingegliedert. - Siehe Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, Staatsschuld. - Vgl. den jeweiligen Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank, dort tabellarische Übersicht der Emission im betreffenden Kalenderjahr.
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