Die Kreditkarte

Die Kreditkarte

Eine Kreditkarte ist eine Karte aus Kunststoff zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist weltweit (bei den in die Millionen gehenden Akzeptanzstellen) einsetzbar, sowohl im realen täglichen Geschäfts- wie Privatleben, als auch bei Online-Geldtransaktionen. Sie wird im Fall von MasterCard oder Visa von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen ausgegeben, oder – im Falle von Diners und American Express – direkt von der Kartengesellschaft. Diese vier Gesellschaften teilen sich den gesamten europäischen Kreditkartenmarkt. Der Name Kreditkarte entstand aus der Tatsache, dass Kreditkarten oftmals dem Karteninhaber einen Kredit gewähren.

Erwähnt wurde der Begriff Kreditkarte das erste Mal im Jahre 1887 in einem Science-Fiction-Roman von Edward Bellamy. Erfunden wurde die Kreditkarte im heutigen Sinne 1950 durch den Amerikaner Frank McNamara, als er beim Mittagessen bemerkte, dass er seinen Geldbeutel vergessen hatte. Als Sicherheit hinterließ er seine Visitenkarte. Er gründete daraufhin die Kreditkartenfirma Diners Club. Mit dem Begriff Kreditkarte werden sowohl echte Kreditkarten als auch Chargekarten, Daily-Chargekarten, Scheckkarten bzw. Debitkarten und Prepaidkarten beschrieben.

Bei einer echten Kreditkarte erhält der Karteninhaber monatlich eine Abrechnung über sämtliche erworbenen Waren und Dienstleistungen (Rechnungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn erhält der Karteninhaber nur vom jeweiligen Händler/Dienstleister). Diese kann sofort beglichen oder in Raten abgezahlt werden. Letztere Möglichkeit, der so genannte Revolving Credit, wurde durch Kreditinstitute bisher vornehmlich im anglo-amerikanisch geprägten Raum angeboten, erfreut sich aktuell jedoch insbesondere auch in Deutschland wachsender Beliebtheit. Bei einer Chargekarte erhält der Karteninhaber monatlich eine Rechnung, die sofort bzw. innerhalb einer mehrtägigen Frist fällig ist.

Eine Daily-Chargekarte ist eine Kombination aus einer Charge- und einer Debitkarte. Die Abrechnung erfolgt über ein technisches Kartenkonto, das im Guthaben geführt werden kann. Zusätzlich wird ein zulässiger monatlicher Kreditrahmen eingeräumt. Während man Guthaben hat, werden die Umsätze dem Kartenkonto sofort belastet. Beim aufgebrauchten Guthaben kann zusätzlich der Kreditrahmen genutzt werden. Nach der Monatsabrechnung werden alle Soll-Beträge sofort vom Referenzkonto des Karteninhabers (meistens einem Girokonto) per Lastschrift eingezogen. Damit kommen keine Verzugszinsen, wie bei dem Revolvierenden Kredit der Chargekarten, zustande.

Bei einer Debitkarte erfolgt eine sofortige Belastung des Karteninhabers (in der Regel über das Girokonto des Karteninhabers). In Deutschland ist die gängigste Debitkarte die EC/Maestro-Karte. Es gibt aber auch MasterCard- und Visa-Debitkarten (vor allem in den USA verbreitet). Es gibt speziell gekennzeichnete Debitkarten, wie die o.g. Maestro (von MasterCard ausgegeben) oder die VISA-Electron-Karte (von Visa ausgegeben). Diese Karten können mangels Hochprägung (s. Technik/Karte) nicht überzogen werden. Manche Banken geben aber auch ?echte? VISA- oder MasterCard-Karten als Debitkarten heraus. Diese Karten sind nicht von Chargekarten oder echten Kreditkarten zu unterscheiden und somit mit Hochprägung versehen und überziehbar.

Bei einer Prepaid-Kreditkarte muss vor dem Bezahlen ein Betrag auf die Karte eingezahlt werden, diese Karten gewähren also keinen Kredit. Sie gehören trotzdem zu den Kreditkarten. Diese Karten sind in aller Regel nicht mit einer Hochprägung versehen. Die gängigste Kreditkartenart in Deutschland ist eine Visa-, AMEX- oder MasterCard-Chargekarte. Das Kreditkartengeschäft besteht wie auch das Debitkartengeschäft aus dem Issuing, der Kartenausgabe, und dem Acquiring, der Akzeptantenabrechnung.

Viele Kreditinstitute geben Kreditkarten kostenlos an ihre Kunden heraus. Manche verlangen einen gewissen Umsatz auf der Kreditkarte, damit diese für den Kunden kostenlos ist. Andere verlangen eine Jahresgebühr, üblich sind bis zu 50 Euro und mehr (Karten mit Versicherungsschutz, Goldkarten und ?Above Gold Cards?). Es gibt aber auch die Möglichkeit, sogenannte Motivkarten zu erwerben, welche dann einmalig etwa 10 bis 15 Euro mehr kosten. Kreditkarten werden entweder von einer Bank (MasterCard, Visa, JCB) oder einem Kreditkarteninstitut (AMEX, Discover, Diners Club) an den Karteninhaber ausgegeben. Voraussetzung zum Erhalt einer Kreditkarte ist eine ausreichende Bonität, die häufig in Form regelmäßiger Zahlungseingänge nachgewiesen werden muss. Hierbei gibt es eine Ausnahme, die neuen Prepaidkarten – für sie ist keine positive Bonität erforderlich.

Sobald der Verlust einer Kreditkarte gegenüber dem kartenausgebenden Institut angezeigt wird, hat der Karteninhaber für missbräuchliche Verfügungen, die nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Für Schäden, die vor Eingang der Verlustanzeige eintreten, beschränkt sich die Haftung des Karteninhabers in der Regel auf einen Höchstbetrag von 50 EUR je Karte; es sei denn, die grob fahrlässige Verletzung der Verpflichtungen des Karteninhabers, wie z.B. der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte, der Geheimhaltung der Geheimzahl (PIN) oder der unverzüglichen Benachrichtigung nach Bekanntwerden des Verlustes haben zum Missbrauch beigetragen. In der Regel sind die Haftungsbestimmungen des Verbrauchers bei den kartenausgebenden Instituten in Deutschland dieselben. Grundsätzlich sind aber im Einzelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, da dort die Haftungsbedingungen aufgeführt werden müssen.